Hallo,
ich habe bereits die SuFu benutzt, aber nichts zu meiner Frage finden können. Bei juris bin ich auch nicht fündig geworden. Ich hoffe, ich habe nichts übersehen.
Eine Umgangspflegerin rechnet Vergütung für die Dauer des Verpflichtungsgesprächs ab. Ist mir jetzt zum ersten Mal untergekommen.
Mein erster Gedanke war, dass die Teilnahme am Verpflichtungsgespräch keine Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb des Aufgabenkreises darstellt und es deshalb keine Vergütung gibt. Im Münchener Kommentar steht bei Rn. 27 zu § 1836 BGB ebenfalls, dass die Verpflichtung nicht vergütungspflichtig ist, jedoch
ohne Angabe von Rechtsprechung.
Ist hier jemandem Rechtsprechnung dazu bekannt?