Genehmigung Modelvertrag

  • Hallo, die Kindeseltern reichen einen Vertrag zwischen dem „Model“, ihrer 15jährigen Tochter, mit einer Model-Agentur ein und bitten um Genehmigung. Ich bin mir völlig unsicher, ob und unter welchen Genehmigungstatbestand das fällt. :(

    Hier die m. E. wichtigsten Auszüge aus dem Vertrag:

    - Basis der Zusammenarbeit ist ein freies Arbeitsverhältnis. Das Model bestätigt mit seiner Unterschrift, die notwendigen Anmeldungen für die Selbständigkeit vorzunehmen.
    - Vertrag wird unbefristet geschlossen.
    - Mindestvertragslaufzeit nach Unterzeichnung 12 Monate.
    - Die Tätigkeit umfasst alle relevanten Aufgaben eines Models: Fotoshootings, Werbung, Laufsteg, Promotions....
    - Auftragsvergabe erfolgt durch die Agentur. Das Model ist nicht verpflichtet, die Aufträge anzunehmen. Unter Angabe von wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) kann es von einem Angebot zurücktreten.
    - Honorar richtet sich nach Aufwand und Art des Projekts. Vom Model ist eine Rechnung an die Agentur zu stellen.

    Vielen Dank schonmal!!!!

  • Gib mal "Gewerbe" in die SuFu ein. Da sollte einiges zu gebrauchen sein (mit Hinweis auf § 112 BGB etc.).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • So, nach Anhörung der 15jährigen würde ich gerne nochmal auf den Fall zurückkommen.

    Diese erklärte mir, Aufträge der Modelagentur nur am Wochenende und in den Ferien annehmen zu wollen (sie will im nächsten Schuljahr ein Jahr nach England und braucht daher gute Noten). Laut Vertrag mit der Agentur soll sie eine Gewerbeanmeldung vorlegen und im Gewerbeamt sagte man ihr, sie braucht dafür die Genehmigung. Die Eltern sind mit dem Vertragsabschluss einverstanden.

    Also ich tue mich mit § 112 BGB immer schwer und auch die anderen Threads helfen mir nicht so wirklich. Was würde euch bei dem Fall durch den Kopf gehen? Welche Infos braucht ihr? Ist § 112 BGB überhaupt einschlägig?

    (PS: Bin erst morgen wieder im Forum für Rückfragen)

  • Bin als abteilungsfremder Kollege über die Überschrift gestolpert, und mir fallen als Außenstehender folgende Kriterien ein:
    * Kosten (Wo finden die "Fotoshootings" statt ? Werden Fahrtkosten erstattet bzw. sind sie aus dem Honorar finanzierbar? Hat sie sonst finanzielle Aufwendungen? Die Klamotten muss sie ja wohl nicht selbst stellen oder waschen)

    * Kindeswohl im übrigen (Was soll sie denn da anziehen ? Werden etwa Vorgaben für Körpermaße gemacht, die eine vernünftige Ernährung verhindern (sprich: Das Familiengericht sollte nicht das Heranzüchten von Magermodels absegnen)? Sind irgendwelche Verpflichungen in dem Vertrag, unter deren Einhaltung die Schule leiden würde?)

    Das nur so ins Unreine gedacht

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