Hallo,
mein Erblasser hat seine Ehefrau zur Vorerbin und die Kinder zu Nacherben eingesetzt.
Zum jetzigen Zeitpunkt des Erfalls hat der Erblasser noch keine Enkelkinder.
Der Notar hat nun einen Erbschein wie folgt beantragt:
A ist von seiner Ehefrau allein beerbt worden. Es ist Nacherbfolge angeordnet. Die Nacherbfolge tritt ein beim Tod der Vorerbin. Die Vorerbin ist von den gesetzlichen Beschränkungen befreit.
Nacherben sind die XYZ (die Kinder des Erblassers).
Das Nacherbenrecht ist vererblich.
Die Kinder XYZ haben bislang keine Kinder, der Erblasser hat also keine Enkel.
Der Notar hat keine Ersatznacherben angegeben.
Haltet ihr das für richtig? Es könnten ja noch Ersatznacherben geboren werden.