Kennt jemand aus dem OLG Köln Bereich Entscheidungen betreffend die Zuständigkeit des Richters oder des Rechtspflegers bei der Anordnung von Nachlasspflegeschaften /anderen Sicherunsgmaßnahmen bei Ausländernachlässen
( Hier polnische Erblasserin , Auschlagung durch polnische Erben ).
Frage wohl strittig
z.B
Pro Richterzuständigkeit
Firsching /Graf HRP Buch 9. Auflage Anm. 2.20
Palandt
Contra
Münchner Kommentar