Hallo Ihr!
Muss einen Fall lösen und komme irgendwie nicht mehr weiter
A wurde aufgrund drohender Obdachlosigkeit eine Wohnung (eines Dritten) zugewiesen. Nun wurde diese Zuweisung aufgehoben; A wehr sich nun per Antrag auf einstweiliger Anordnung und begehrt Wiederzuweisung.
Weiß jemand, ob hier § 80 oder § 123 VwGo Anwendung findet
LG