fam. Genehm. Erbschaftsausschlagung-Grundstück

  • Es liegt mir ein Antrag wg. Erteilung der fam. Genehmigung zu einer Erbschaftsausschlagung vor.

    Im Nachlass sollen einige Darlehensverbindlichkeiten sein in Höhe von 120.000 €. Zum Nachlass gehört auch ein bebautes Grundstück. Die Beteiligten konnten mir kein Gutachten vorlegen. Das Haus soll sich aber in einem sehr renovierungsbedürftigen Zustand befinden. Interessenten sind fast gar keine vorhanden. Es wurde schon mehrmals zum Kauf angeboten. Vor einiger Zeit wurde das Anwesen für 110.000 € angeboten. Hier soll sich kein potent. Käufer gemeldet haben.

    Wie würdet ihr hier vorgehen? Gutachten anfordern?

    Danke

  • Gibt es Nachweise über die Verkaufsbemühungen (z.B. Makler-Exposee, Anzeigen in der Tageszeitung)? Gibt es Hinweise zum Wert aus der Grundakte oder den Akten von Nachbarhäusern?

    Und sind die Verbindlichkeiten nachgewiesen?

    Und überhaupt:
    Wer will denn überhaupt verkaufen, wenn die Erben ausgeschlagen haben?

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Guten Morgen. Also bevor ich ein kostspieliges Gutachten anfordere, würde ich auch erst selbst ermitteln. Mir den Grundbuchauszug anfordern und den Bodenrichtwert. Vielleicht bekommst du ja auch noch von einem Angehörigen, der sich im Haushalt des Verstorbenen auskennt, eine Brandversicherungsurkunde...dann kannst den Wert des Anwesens (Grundstück + Haus) errechnen.
    Eine andere Möglichkeit wäre zB. auch, einen Makler aus der Gegend, wo das Haus steht, anzurufen und dort mal nachzufragen, was der meint, was das Objekt wert sein könnte...hab ich selber auch schon gemacht, als ich keine Anhaltspunkte hatte. :D

    Vielleicht übersteigt der Wert des Objekts ja doch die Schulden? :)

  • Vielleicht bekommst du ja auch noch von einem Angehörigen, der sich im Haushalt des Verstorbenen auskennt, eine Brandversicherungsurkunde...dann kannst den Wert des Anwesens (Grundstück + Haus) errechnen.
    :D

    Sorry ; was soll denn einer errechneter fiktiver Wert mit einem aktuellen Marktwert des Gebäudes zu tun haben ?
    Da gehe ich nicht konform mit......

  • Einen Brandversicherungswert kann man ggf. für Gerichtsgebühren (Erbschein) heranziehen, mit der Einschätzung des Verkehrswertes hat das praktisch überhaupt nichts zu tun. Die meisten Leute sind so versichert, dass sie im Fall des Totalschadens ein neues Haus bauen können, der tatsächliche Wert ihres Hauses liegt in der Regel deutlich darunter, was nicht heißen soll, dass es nicht auch mal andersherum sein kann.
    Makler kann man als ersten Anhaltspunkt schon mal befragen, und wie gesagt, ein Blick in die Nachlassakte täte auch gut, schon um mal zu sehen, ob andere Erben die Erbschaft angenommen haben. Da würde es im Endeffekt wohl doch auf ein "richtiges" Verkehrswertgutachten hinauslaufen, es sei denn man hat über Makler das Objekt schon längere Zeit angeboten und kann nachweisen, dass auch bei optimistischer Betrachtungsweise ein Verkehrswert X mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verkaufserlös nicht überschritten werden wird.

  • Ja, aber man hätte erstmal einen Anhaltspunkt und kann dann immer noch schauen, was man für Schäden etc. abzieht. Voraussetzung ist hier natürlich, dass diese glaubhaft gemacht werden. Ansonsten gehts wohl nur über ein Gutachten. Natürlich kann man NICHT den errechnten (fiktiven) Objektwert hernehmen (schon klar :cool:). Zumindest beim Gebäude muss man dann Abstriche machen. Beim Bodenwert sind ja schon 25% Abzug berücksichtigt...und der kann ja auch (zumindest in den meisten Fällen) keine schwerwiegenden Mängel haben.

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