Ich bin Verfahrensbeiständin in einem Fall, in dem die Mutter in einem Verfahren mehrfach äußerte, eines oder beide Kinder seien nicht von dem Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Sie will, dass der Vater keinen Umgang mit den Kindern hat, die Kinder wollen auch nicht. Die Gutachterin spricht sich für einen (bedingten) Umgangsausschluss aus.
Ich frage mich, ob die Aussagen der Mutter mittels gerichtlich angeordnetem Vaterschaftstest aufgrund von (drohender) Kindeswohlgefährdung durch die Unklarheit in der Familie bzw. bei den Kinder überprüft werden sollte? Beide Eltern lehnen einen Vaterschaftstest ab. Seht ihr hier die Voraussetzungen des § 1666 BGB erreicht? Kann der Richter einen Vaterschaftstest mittels Ergänzungspfleger anordnen? Ist dies aufgrund von § 1629 II BGB ausgeschlossen?