Aktenordnung Familiensachen

  • Hallo, eine Frage zur Aktenordnung ;)

    Wie handhabt ihr das, wenn zu einem Vormundschaftsverfahren eine familiengerichtliche Genehmigung beantragt wird.
    Legt ihr eine neue Akte an oder lasst ihr das Genehmigungsverfahren in der Vormundschaftsakte laufen?

    Falls ihr eine neue Akte anlegt:
    Nehmt ihr sie als Beiakte zu dem führenden Vormundschaftsverfahren, so dass sie vom gleichen RPfl bearbeitet wird, wie auch das Vormundschaftsverfahren oder wird das Genehmigungsverfahren von einem anderen RPfl bearbeitet, der sich dann die Vormundschaftsakte beizieht?

    :gruebel::gruebel:

  • Jap, eine Extra Akte legen wir auch an - finde ich auch sinnvoll ;)

    Aber:
    Nehmt ihr die Akte dann als Beiakte zu dem führenden Vormundschaftsverfahren, so dass sie vom gleichen RPfl bearbeitet wird, wie auch das Vormundschaftsverfahren oder wird das Genehmigungsverfahren von einem anderen RPfl bearbeitet, der sich dann die Vormundschaftsakte beizieht?

  • Kann mir nicht passieren , da wir hier Buchstabenverteilung haben und ich damit zuständig bleibe .
    Blöd natürlich wenn im Rahmen einer Turnusverteilung ein anderer Rechtspfleger zuständig wäre.
    Obs da interne "Abgabemöglichkeiten" innerhalb einer Turnusverteilung gibt, entzieht sich mangels Kenntnis meiner Kenntnis.;)

  • Das Problem haben wir auch ....
    Hier wird mittlerweile in der VM-Akte die Genehmigung erteilt und ein extra Zählblatt angelegt (damit die Genehmigung in der Statistik nicht verloren geht)
    Fände es aber auch wichtig dass alles bei einem Rpfl bleibt.
    Also bei Anlegen von 2 Akten, dass die VM-Akte führt und die SO-Akte als Beiakte bleibt.

  • Hier steht es in der AktO so, dass eine neue Akte anzulegen ist:
    "Der Antrag der Eltern auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft oder eine Erbausschlagung nach § 1643 BGB in Verbindung mit §§ 1821, 1822 Nummer 1, 3, 5 und 8 bis 11 BGB ist als F-Sache zu erfassen. Gleiches gilt für jeden Antrag, für eine vom Vormund oder Pfleger vorgenommene Handlung eine familiengerichtliche Genehmigung zu erteilen."

    Ich bin zwar der einzigste Rechtspfleger in F-Sachen, aber mit ForumStar wäre es auch problemlos möglich, vorbei am "Turnus" auf Grund des Sachzusammenhangs das Neuverfahren unmittelbar dem Rechtspfleger zuzuordnen, der bereits das laufende Verfahren bearbeitet. Genau das tritt doch bei den Richtern regelmäßig auf. In ForumStar ist dann noch Bonus/Malus administriert, womit man festlegen kann, ob dann die am Turnus vorbei vorgenommene Verteilung dazu führen soll, dass die jeweiligen Richter/Rechtspfleger dafür einen Ausgleich bei den Neuverfahren bekommen.

  • Sehe ich auch so. Ansonsten würde ja evtl alle paar Monate der Bearbeiter wechseln, wenn häufiger Genehmigungsanträge kämen. Zumal man ja auch nicht die Vormundschaftsakte unbearbeitet als Beiakte lassen...
    Bei den Betreuungssachen läuft es ja auch nicht anders. Da bleibt die Genehmigung auch bei dem gleichen Bearbeiter ....

  • ..... aber mit ForumStar wäre es auch problemlos möglich, vorbei am "Turnus" auf Grund des Sachzusammenhangs das Neuverfahren unmittelbar dem Rechtspfleger zuzuordnen, der bereits das laufende Verfahren bearbeitet. Genau das tritt doch bei den Richtern regelmäßig auf. In ForumStar ist dann noch Bonus/Malus administriert, womit man festlegen kann, ob dann die am Turnus vorbei vorgenommene Verteilung dazu führen soll, dass die jeweiligen Richter/Rechtspfleger dafür einen Ausgleich bei den Neuverfahren bekommen.

    Ich weiß nicht , ob es hier Forianer in Familiensachen gibt , deren Geschäfte nach Turnus verteilt werden.
    Aber wie müsste eine entspr. Aktenzuweisung im Turnus bei Sachzusammenhang aussehen ?

    Weit üblicher dürfte doch die Buchstabenverteilung sein.
    Ich kenn allerdings auch Gerichte, bei denen die Kindschaftssachen nach Ortschaften :eek:verteilt sind .

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