Hallo, eine Frage zur Aktenordnung
Wie handhabt ihr das, wenn zu einem Vormundschaftsverfahren eine familiengerichtliche Genehmigung beantragt wird.
Legt ihr eine neue Akte an oder lasst ihr das Genehmigungsverfahren in der Vormundschaftsakte laufen?
Falls ihr eine neue Akte anlegt:
Nehmt ihr sie als Beiakte zu dem führenden Vormundschaftsverfahren, so dass sie vom gleichen RPfl bearbeitet wird, wie auch das Vormundschaftsverfahren oder wird das Genehmigungsverfahren von einem anderen RPfl bearbeitet, der sich dann die Vormundschaftsakte beizieht?