Hallo an alle Kolleginnen und Kollegen,
ich bin mal wieder überfragt:
Das Jugendamt reicht mir die vollstreckbare Ausfertigung eines Titels ein mdB, die Vollstreckungsklausel dahingehend zu ändern, dass es nicht mehr heißt "Vorstehende Ausfertigung wird der Antragstellerin z.H. ihres RA zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt" sondern " Diese Ausfertigung wird dem Kinde zu Händen seines gesetzlichen Vertreters zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt".
Im Rubrum und auch im Tenor ist nur die Mutter genannt, diese war seinerzeit die Antragstellerin.
Der Ausspruch lautet wie folgt: "Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab .... Unterhalt in Höhe von .... für das Kind ... zu zahlen".
Was gibt es denn da zu ändern? Rechtsnachfolge ist doch hier nicht eingetreten?!
Ich verstehe nicht was die von mir wollen... Für jede Hilfe dankbar!
LG
HiHoSa