Die Unterhaltsvorschusskasse beantragte eine weitere vollstreckbare Teilausfertigung.
Der Antragsgegner konnte dazu aufgrund unbekannten Aufenthalts nicht angehört werden. Und ohne Anhörung kann ich die Titelüberleitung nicht machen...
Jetzt fragt die UVK MICH (?!) welche Möglichkeiten sie haben, trotz des unbekannten Aufenthalts an ihren Titel zu kommen...
Hat jemand ne Idee?