Wer hat denn das Urheberrecht daran?
Der Bundesanzeiger Verlag.
Wer hat denn das Urheberrecht daran?
Der Bundesanzeiger Verlag.
Aus den Nutzungsbedingungen zum Bürgerzugang des Bundesgesetzblatts:
"Die elek­tro­ni­sche Ver­si­on des Bun­des­ge­setz­blat­tes ge­nießt ge­ne­rell Da­ten­bank­schutz nach §§ 87a ff UrhG.
Dies be­zieht sich auch auf die ein­zel­ne Aus­gabe des Bun­des­ge­setz­blat­tes, die des­halb nicht ohne Zu­stim­mung des Ver­la­ges au­ßer­halb der ge­setz­lich­en
Vor­schrif­ten ge­nutzt wer­den darf. Ei­ne un­ver­än­der­te Wei­ter­ver­wen­dung ent­nom­men­er pdf-Da­tei­en im Ori­gi­nal, die über den pri­va­ten Ge­brauch hi­naus­geht, ist da­her nicht statt­haft."
Hallo ich habe mal eine Frage zur Zusammensetzung der Freibeträge. Speziell mal auf den Erwerbstätienfreibtrag ihv 206,00 € und auf den Freibetrag für die Partei ihv 452,00 € bezogen. Kann mir jemand erklären wie sich diese Beträge zusammensetzen??? Es steht ja im §115 ZPO wie diese berechnet werden, aber mit meiner Berechnung kommt das nicht überein.
1.) Erwerbstätigenfreibetrag § 115 I Nr. 1 b ZPO
2.) Freibetrag für die Partei § 115 I Nr. 2 a ZPO
Kann mir das einer erklären???
Danke !
DANKE!!! :D:daumenrau
Die Regelsätze können die Länder selbst festlegen, den höchsten hat die Stadt München, ab 01.01.2014 Stufe 1 = 411,- EUR, s. Regelsatzfestsetzungsverordnung der Stadt München. Der gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Der Regelsatz in deinem Bundesland mag 391 Euro betragen. Zu Grunde zu legen ist aber der höchste in der Bundesrepublik festgesetzte Regelsatz und das ist der Regelsatz der Landeshauptstadt München. Der beträgt ab dem 1.1.2014 für die Regelbedarfsstufe 1 411,00 Euro. Und schon stimmts. Stimmts?
so einfach ist es ! Stimmt! Danke dir/euch!
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