Zustimmung zu einem Versicherungsvergleich

  • Anlässlich des Abbruchs eines Pflegeverhältnisses wurde ich Vormund. Mein Mündel MM hat kurz vor Ende die Wohnung der Pflegeeltern verwüstet.
    Den Gesamtschaden von 13.500 € machen die Pflegeeltern gegen MM geltend.

    Das Jugendamt hat für seine Pflegekinder vorsorglich eine Eigenschaden-Haftpflicht abgeschlossen. Auf meinen Antrag hin hat das Jugendamt den sorgfältig dokumentierten und bereits behobenen Schaden gemeldet.
    Die Versicherung ist vergleichsbereit und bietet 8.000 € ohne weitere Prüfung an.

    Sie schreibt im Vergleichsentwurf, dass der Vergleich zwischen ihr, dem Jugendamt, den Geschädigten und MM geschlossen wird.

    Die Geschädigten haben sich schriftlich mit dem Betrag einverstanden erklärt.
    (Es fehlt noch deren Erklärung, dass sie auf weitere Forderungen gegen MM verzichten. Das dürfte aber kein Problem sein.)

    Bedarf der Vergleich überhaupt meiner Zustimmung mit einer familiengerichtlichen Genehmigung?

    Anmerkung: Meiner Einschätzung nach müsste die Versicherung den gesamten Schaden tragen.

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