Hallo zusammen,
mir liegt hier ein Fall vor, in welchem vom Notar die Ergänzung der alten Eintragung (aus 1972) hinsichtlich der Nennung von Urkundennummer und Notar gewünscht wird.
Hintergrund:
Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber bei uns wurde früher 80er und früher, bei der Bezugnahme auf die Eintragungsgrundlage nie der Notar und die UR-Nummer aufgeführt. Dies sorgte immer wieder für Probleme, wenn man die Urkunde auf einmal benötigte.
Jetzt wünscht ein Notar die Ergänzung der damaligen Eintragung.
Ich selbst bin ein bisschen hin und her gerissen.
Ich kann den Notar verstehen, dass eine solche Ergänzung Sinn machen würde.
Die Eintragungen waren zum damaligen Zeitpunkt aber nicht falsch und ich will jetzt auch keine Lawine lostreten, wenn auf einmal immer mehr Leute der Ansicht sind, dass die damaligen Eintragungen doch ergänzt werden müssten/sollten.
Habe zu so einmal Fall bisher nichts gefunden.
Habt Ihr eine Idee oder hatte ihr einen solchen Fall schon einmal ?
Für Anregungen wäre ich dankbar.