Ja danke, stimmt eigentlich. Er schreibt "....aufgrund Auflassung.....den Eigentumsübergang auf (den Beteiligten zu 2) einzutragen...".
Weiter hinten dann "...werden....etwaige bisher gestellte weitergehende Anträge zurückgenommen..".
Dann brauch ich nur noch den Nacherbenvermerk zu formulieren.