Übertragung Nacherbenanwartschaft

  • Ja danke, stimmt eigentlich. Er schreibt "....aufgrund Auflassung.....den Eigentumsübergang auf (den Beteiligten zu 2) einzutragen...".
    Weiter hinten dann "...werden....etwaige bisher gestellte weitergehende Anträge zurückgenommen..".

    Dann brauch ich nur noch den Nacherbenvermerk zu formulieren.

  • Weshalb?

    Dabei geht es doch gerade um die an den Nacherben 1 übertragene Wohnung, die aufgrund der Zustimmung beider Nacherben nicht mehr der Nacherbfolge unterliegt.

    Die Frage nach der Formulierung des Nacherbenvermerks stellt sich nur im Hinblick auf den gesamten übrigen Nachlassgrundbesitz, der im Alleineigentum des Vorerben verbleibt.

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