Ich habe mal eine Frage zur folgenden Strafsache:
Verfahren A: Bestellung zum Pflichtverteidiger in 2012
das Verfahren B geht später ein, dort keine Bestellung
A und B werden 2013 verbunden und B führt
sämtliche Termine finden nun im verbundenen Verfahren B statt
M.E. müsste der RA sämtliche Terminsgebühren bekommen oder seht ihr ein Problem ??