Gesetz zurÄnderung des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (HintG NRW) vom 25.Februar 2014, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW vom14.03.2014 Seite 202:
die Verzinsung vonhinterlegtem Geld ist aufgehoben . Für Altfälle (§ 12a HintG NRW) werden aufAntrag Zinsen bis zum 14.03.2014 (Tag der Verkündung des Änderungsgesetzes)gezahlt.
Keine Hinterlegungszinsen mehr in NRW
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Herrlich !
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was nur richtig cool ist: gerade heute flitzt der aktuelle online NJW newsletter durch die Kästen und preist die neue Exceltabelle zur Berechnung der Hinterlegungszinsen an!
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was nur richtig cool ist: gerade heute flitzt der aktuelle online NJW newsletter durch die Kästen und preist die neue Exceltabelle zur Berechnung der Hinterlegungszinsen an!
... und gibt als Berechnungsende den 14.03.2014 an!:D
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auch toll, wenn man davon erst erfährt, wenn die meisten bestimmt schon zinsen für bis nach dem 14.03.2014 ausgezahlt haben ...
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tomoto Du hast Recht:
ich hab nicht bis zum Ende auch das Kleingedruckte durchgelesen und nicht bis zum Ende weitergedacht und vor allem nicht eruiert, was es mit der Seite 202 der neuesten GV so auf sich hat- im Ergebnis jedoch fühl ich mich nicht gut betreut, wenn so wesentliche Änderungen nicht im Klartext dort angebracht werden, wo sie hingehören und die Information zwar elegant ist,die Auswertung aber weitere Arbeitsschritte erforderlich macht und letztlich den Zufälligkeiten überlassen bleibt. -
Könnte jemand die Excel Tabelle zur Verfügung stellen?
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