Zustellung eines notariellen Schuldanerkenntnisses

  • Hallo zusammen!

    Mit liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Vollstreckt werden soll aus einem notariellen Schuldanerkenntnis. Diesem fehlt der Zustellungsnachweis.

    Die Gläubigerin lebt in Australien, daher hat sie die Schuldnerin gebeten, den Antrag nebst Vollstreckungstitel beim hiesigen AG einzureichen. Das heißt, die Schuldnerin hat also Kenntnis vom Titel, da sie diesen ja selbst hier abgegeben hat. Kann man dies als Verzicht auf die Zustellung auslegen? (Zöller RdNr. 22 zu § 750 ZPO)

    Liegen die Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vor?

  • Nochmal langsam zum Mitdenken:
    - Die Gläubigerin lebt in Australien
    - sie hat den Titel der Schuldnerin selbst (!) gegeben
    - die Schuldnerin kommt und beantragt die Zwangsvollstreckung gegen sich selbst?!?!?

    Sachen gibt's...

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • :eek::eek::eek:

    Sachen gibt's.... unglaublich!
    Naja, einen (konkludenten) Verzicht würde ich da eher weniger sehen. Ich würde eher an eine Zustellung im Parteibetrieb denken, und Nachweis eben jener Zustellung durch die offenkundige Tatsache dass Sie den Antrag nebst Titel ja selbst abgibt (also erhalten hat)...

    Ich glaub aber eher weniger das man für so einen Sachverhalt eine passende Kommentierung findet ;)

  • Genau so ist es! Ich habe schon überlegt, eine Betreuung für die Schuldnerin anzuregen... ;)


    Heh - Antrag mangels Geschäftsfähigkeit nicht wirksam gestellt :teufel:
    Der Gläubiger sollte sich allerdings auch mal untersuchen lassen...

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die ganze Akte ist mehr als seltsam. Aber was soll's... Wenn die Schuldnerin es so wünscht...

    (Bei der Beurkundung des Schuldanerkenntnisses am 05.03.2014 über eine Forderung in Höhe von 200.000 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 hat der Notar anscheinend keine Beeinträchtigung der Geschäftsfähigkeit festgestellt...)

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