Hallo zusammen,
ich stehe vor einem grossen Problem und hoffe auf eine Unterstützung aus dem Kreis der Forumteilnehmer, vielleicht sogar mit einem Hinweis auf einen Lösungsansatz.
Zum Sachverhalt in Kurzform:
Unsere Gemeinde hat die ZV eines Grundstückes beantragt, Schuldner unbekannt im Ausland, ZV durchgeführt, Übererlös bei Hinterlegungsstelle.
Kosten, die nicht zum ZV-Verfahren angemeldet werden konnten, wollte ich per PFÜB in den Übererlös bei der HL-Stelle pfänden (Landesjustizkasse als Drittschuldner). Abgewiesen, weil die Existenz der Grundschulbriefe unbekannt ist. Grundschuldbriefe wurden auf Antrag der Gemeinde aufgeboten und ein Ausschließungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichtes erlassen.
Wie erreiche ich eine erfolgreiche Pfändung in den Übererlös? Muss ich in Rechte od. erneut in den Übererlös pfänden? Gilt mein PFÜB aus dem Jahr 2012 noch od. muss ich einen neuen PFÜB (Reform und neue Vordrucke seit 01.01.2013!) beantragen? Ist eine spezielle Formulierung erforderlich?
Herzlichen Dank schon mal im Voraus für Hilfen, Unterstützung, Vorschläge etc.
Gruß und schönes Wochenende
Vollstrecker111