Hallo,
folgender Fall beschäftigt mich seit einiger Zeit:
Gemeinschaftskonto Eheleute, Ehemann = Schuldner, Umwandlung des Gemeinschaftskontos in zwei Einzelkonten (Giro-Konto für Ehefrau, P-Konto für Ehemann), Drittschuldnerin verlangt nun die Freigabe des bisherigen Guthaben des Gemeinschaftskontos, damit dieses auf die Einzelkonten überwiesen werden kann.
Nun meine Frage:
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Meiner Meinung nach bedarf es keiner gerichtl. Freigabe des Guthabens. Und wenn es einer bedarf, wie kommt es dann, dass alle anderen Banken keine Probleme damit haben, das Guthaben zu überweisen und nur diese eine Bank, die Leute zum Gericht schickt?
Mfg