Versicherungsschein/Rückkaufswert

  • Folgender Sachverhalt:

    Ik Verfahren. TH verlangt Erstattung des Rückkaufswertes von der Versicherung. Versicherungsscheine liegen
    nicht vor, da Schuldnerin diese vorher schon verloren hatte.

    Daraufhin besteht die Versicherung auf eine gerichtliche Kraftloserklärung des Versicherungsscheins, bevor sie
    auskehrt.

    Ist das wirklich Bedingung oder gibts noch einen einfacheren/pragmatischeren Weg um an die Rückkaufswerte zu kommen als TH?

  • Jetzt habe ich das gefunden:

    „Der Versicherer kann bei Verlust des Versicherungsscheins nach 808 BGB die gerichtliche Kraftloserklärung der verlustig gegangenen Urkunde im Wege des Aufgebotsverfahrens verlangen.
    Dazu ist von demjenigen, der einen Anspruch aus dem Vertrag ableitet (i.d.R. der Versicherungsnehmener) beim zuständigen Amtsgericht nach §§ 846 ff, 1023 ZPO zu beantragen, dass der Original-Versicherungsschein für kraftlos erklärt wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an der Gerichtstafel und einmaliges Einrücken im Bundesanzeiger. Erst nach Ablauf der Aufgebotsfrist von min. 6 Wochen hat der Versicherer dem rechtmäßigen Inhaber des Versicherungsscheins eine Ersatzurkunde auszustellen (§ 3 Abs. 2Satz 2 VVG). In der Praxis wird vom Versicherer nur eine ausdrückliche Verlusterklärung vom rechtmäßigen Inhaber gefordert.“


    Entgegen der Praxis besteht der Versicherer im o.g. Fall jedoch auf ein Aufgebotsverfahren und ist mit einer Verlusterklärung nicht zufrieden. Gibts keine Alternative zum mit Kosten verbundenen Aufgebotsverfahren? Was kostet so ein Verfahren überhaupt?

  • k.A. was es kostet. Immer mal PKH beantragen, ob der Aufgebotsrechtspfleger Bock hat, sich die InsO-Akte reinzuziehen und auf Kostenlast der Gläubiger rausgehen will, kann ich mir nicht vorstellen........ (oki, ich würde es tun :D aber das zieht mangel an freizeit nach sich)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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