850e ZPO - Doppelte Zusammenrechnung?

  • Im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss soll folgende Anordnung gemäß § 850e ZPO getroffen werden:

    - Zusammenrechnung Arbeitseinkommen 1 mit Arbeitseinkommen 2
    - Zusammenrechnung Geldleistung Sozialgesetzbuch mit Arbeitseinkommen 2

    Ich bin mir unschlüssig ob die zweite Anordnung noch zulässig ist. Das Arbeitseinkommen 2 würde somit doppelt angerechnet, oder?

  • Ist der Antrag vielleicht unglücklich formuliert? Ich würde davon ausgehen, dass eine Zusammenrechnung aller drei Einkommen erfolgen soll.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • In Anbetracht dessen, dass der Vordruck eine Zusammenrechnung von drei Einkommen nicht vorsieht könnte das möglich sein.

    Gegen die Zusammenrechnung von zwei Arbeitseinkommen und einer Sozialleistung bestehen keine Bedenken. Nur wo setze ich den unpfändbaren Grundbetrag dann an?

  • Was haltet ihr davon:

    Antrag auf Zusammenrechnung von:
    1. Arbeitseinkommen und Sozialleistung und
    2. Krankengeld und Sozialleistung.

    Begründung vom Gläubiger: Schuldner kann entweder Arbeitseinkommen oder Krankengeld beziehen, nicht beides gleichzeitig.

  • Was haltet ihr davon:

    Antrag auf Zusammenrechnung von:
    1. Arbeitseinkommen und Sozialleistung und
    2. Krankengeld und Sozialleistung.

    Begründung vom Gläubiger: Schuldner kann entweder Arbeitseinkommen oder Krankengeld beziehen, nicht beides gleichzeitig.

    Dann bekommt er doch nur eines, also soll etwas gepfändet werden wo kein Anspruch besteht.

    Einzige Ausnahme wäre möglich, wenn der Schuldner in einem Monat AE und Krankengeld erhält weil der Gehaltsbezug in der Mitte des Monats ausläuft oder wieder anläuft.

  • Was haltet ihr davon: Antrag auf Zusammenrechnung von: 1. Arbeitseinkommen und Sozialleistung und 2. Krankengeld und Sozialleistung. Begründung vom Gläubiger: Schuldner kann entweder Arbeitseinkommen oder Krankengeld beziehen, nicht beides gleichzeitig.


    würde ich machen - in den Fällen in denen z. Bsp. der Schuldner momentan Krankengeld erhält, aber absehbar ist, dass er demnächst wieder arbeitet also Arbeitseinkommen erhält.


    Die Zusammenrechnung mit dem Einkommen, dass er momentan nicht bezieht bewirkt halt nichts, kann also nichts passieren.

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