Im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss soll folgende Anordnung gemäß § 850e ZPO getroffen werden:
- Zusammenrechnung Arbeitseinkommen 1 mit Arbeitseinkommen 2
- Zusammenrechnung Geldleistung Sozialgesetzbuch mit Arbeitseinkommen 2
Ich bin mir unschlüssig ob die zweite Anordnung noch zulässig ist. Das Arbeitseinkommen 2 würde somit doppelt angerechnet, oder?