Gläubigergemeinschaft / Eigenkapitalersatz

  • Eheleute, welche Miteigentümer einer Immobilie sind, vermieten diese an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Aufgrund bestehender Rückstände an Mietzins verlangen sie Befriedigung aus einem Festgeld, welches ihnen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Kaution verpfändet hat. Der Insolvenzverwalter widerspricht der Befriedigung mit dem Argument der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung. Witz an der Sache ist: Der Ehemann ist Alleingesellschafter. Die Ehefrau ist weder Gesellschafterin, noch einem Gesellschafter gleichgestellte Person.

    Sind hier die Eigenkapitalersatzregeln anwendbar oder nicht?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich muss das Thema nochmals aufgreifen. Der Insolvenzverwalter macht nunmehr gegenüber dem Ehemann als geschäftsführenden Gesellschafter einen weiteren Anspruch nach § 135 InsO geltend. Obwohl das Darlehen mit der Ehefrau (bekanntlich keine Gesellschafterin) geschlossen und an diese zurückgezahlt wurde, argumentiert der Insolvenzverwalter mit der Gütergemeinschaft der Eheleute. Aus diesem Grund würde das Darlehen dem Gesellschafterdarlehen gleichgestellt.

    Ich habe lediglich zwei Abhandlungen von Gehrlein (Sonderbeilage Nr. 1 zur WM 2009) und Kirchhof (Sonderbeilage Nr. 3 zur WM 2013) gefunden, die angeblich zu diesem Thema etwas sagen. Ich "komme" an die Anhandlungen aber leider nicht ran.

    Kann mir jemand mit Argumenten oder anderweitig helfen?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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