Ich habe des öteren Urteile des OLG, in denen es heißt: Die Berufung wird zurückgewiesen. Das OLG Urteil und das Urteil I. Instanz sind vorläufig vollstreckbar.
Wenn das erstinstanzliche Urteil gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war verstehe ich das Ganze.
Jetzt habe ich nur immer wieder den Fall, dass das erstinstanzliche Urteil sowieso ohne SL vorläufig vollstreckbar war, aber der Schuldner eine Abwendungsbefugnis hatte.
Fällt die auch weg ?