Der Fiskus wird m.E. erst durch die Feststellung des Fiskalerbrechts Beteiligter des Nachlassverfahrens, sofern ich ihn nicht vorher als Verfahrensbeteiligten zum Nachlassverfahren hinzuziehe (was ich regelmäßig natürlich nicht mache).
Gegen den Feststellungsbeschluss steht dem Fiskus das normale Rechtsmittel (wie jedem anderen Verfahrensbeteiligten) zu. n
Und: der Fiskus kann das Erbe nicht ausschlagen.
Zu was will ich den Fiskus somit vorher anhören? W
Wie kann bzw. zu was kann er sich äußern ("Ich will nicht erben.")?