Insolvenzverfahren-Nachlaßinsolvenz

  • Guten Morgen!

    Kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Schuldnerin verstorben, das Insolvenzgericht hat mir als Nachlaßgericht mitgeteilt, daß das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin in das Insolvenzverfahren über den Nachlaß der verstorbenen Schuldnerin übergeleitet wurde. Teile der Verwandtschaft haben bereits die Erbschaft ausgeschlagen, hat das Nachlaßinsolvenzverfahren nun Auswirkungen auf die Verwandten, die noch nicht ausgeschlagen haben?

    Vielen Dank

    francaphil

  • mir fallen spontan zwei Dinge ein:

    • die Nachlassinsolvenz ist eine Form der Erbhaftungsbeschränkung, somit sollte für die Nichausschlagenden das Eigenvermögen erst ein Mal geschüzt sein,
    • wenn am Ende was übrig bleiben sollte (eher nicht die Norm), dann dürften die Nichtausschlagenden noch etwas einstreichen.


    Ich glaube, ich wäre als noch "nicht Ausgeschlagener" ganz entspannt und würde den Dingen harren, die da kommen.

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  • § 1975 BGB. Der Erbe ist halt dann Beteiligter im Insolvenzverfahren, was u.U. auch mit Verpflichtungen verbunden sein kann.
    Mir ist schon einmal untergekommen, dass ein Finanzamt trotz Nachlassinsolvenzverfahren ein Festsetzungsverfahren gegen den potenziellen Erben betrieben hat...:eek:
    Dürfte zwar nichts rausgekommen sein, aber ärgerlich wars allemal.
    Im Normalfall sollte es aber tatsächlich für die Erben entspannt sein.

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