Guten Morgen!
Kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Schuldnerin verstorben, das Insolvenzgericht hat mir als Nachlaßgericht mitgeteilt, daß das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin in das Insolvenzverfahren über den Nachlaß der verstorbenen Schuldnerin übergeleitet wurde. Teile der Verwandtschaft haben bereits die Erbschaft ausgeschlagen, hat das Nachlaßinsolvenzverfahren nun Auswirkungen auf die Verwandten, die noch nicht ausgeschlagen haben?
Vielen Dank
francaphil