Testament wird von NL-Gericht an Hinterlegungsgericht weitergeleitet

  • Guten Morgen!

    Ich habe heute eine Hinterlegungsakte auf dem Tisch, zu der unsere NL-Abteilung ein notarielles Testament mit EÖ-Protokoll gesandt hat.

    Wie würdet ihr nun vorgehen? Würdet ihr auf einen Antrag des benannten Erben warten? Oder würdet ihr den Erben anschreiben, dass ein Betrag i. H. v. X hinterlegt wurde?

    Liebe Grüße,

    Maracuja

  • Ich übersende in solchen Fällen eine Kopie des HL-Scheins und teile ergänzend mit, dass zur Auszahlung übereinstimmende Erklärungen aller Erben sowie Mitteilung der Bankverbindung(en) in schriftlicher Form erofrderlich sind.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich übersende in solchen Fällen eine Kopie des HL-Scheins und teile ergänzend mit, dass zur Auszahlung übereinstimmende Erklärungen aller Erben sowie Mitteilung der Bankverbindung(en) in schriftlicher Form erofrderlich sind.

    Reichen Dir dafür einfache Anträge oder verlangst Du beglaubigte Unterschriften?

  • Nach unserem NHintG sind im Regelfall keine Unterschriftsbeglaubigungen zu verlangen. Habe ich daher noch nie verlangt (auch nicht nach der alten HintO). Für mich käme das nur dann in Betracht, wenn ich begründete Zweifel hätte, dass die Unterschrift tatsächlich von demjenigen stammt, von dem sie angeblich stammen soll.

    Ulf

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