Hallo,
ich habe eine Betreuungssache in der die Betroffene mehrere Sparkonten in Frankreich bei der Crédit Agricole in Straßburg hat. Die Konten aufzulösen und auf ein Konto in Deutschland zu übertragen macht m.E. keinen Sinn, da die Verzinsung dort besser ist und das Geld von der Betroffenen selbst dort angelegt wurde.
Das Guthaben auf den Konten ist nicht unerheblich, deshalb möchte ich die Betreuerin anweisen, einen Sperrvermerk anbringen zu lassen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob die französischen Banken den Sperrvermerk nach deutschem Recht überhaupt kennen bzw. so etwas überhaupt veranlassen.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?