GbR Grundbuchberichtigung Nachweise

  • Bei einer eingetragenen GbR ist ein weiterer Gesellschafter durch Aufnahmevertrag eintreten. Der GB-Berichtigungsantrag idF. § 29 GBO liegt vor, UB wird beantragt. Müssen weitere Unterlagen (Aufnahmevertrag) beigefügt werden?
    Vielen Dank

  • Folgender Fall, der mir Bauchschmerzen bereitet:
    Im GB sind die Gfter K und E in GbR eingetragen.
    Jetzt kommt ein Berichtigungsantrag durch den Notar, dass die beiden bisherigen Gfter aus der GbR ausgeschieden sind und die beiden nun mehr A GmbH und O GmbH die Gfter sind.

    Als Nachweise habe ich Folgendes:
    1. Auseinandersetzungsvereinbarung vom 22.12/30.12.14 zwischen K, E und A GmbH (vertreten durch GF), in welchem K seinen Anteil auf A überträgt und E dieser Übertragung zustimmt. Unterschriftsbeglaubigt am 09.02.15 (UR-Nr. 34). E hier im eigenen Namen und in seiner Eigenschaft einer dritten hier nicht weiter auftretenden GmbH.

    2. Berichtigungsbewilligung von K, E und A GmbH. Unterschriftsbeglaubigt am 25.03.15 (UR-Nr. 89). E aber nur in seiner Eigenschaft einer dritten hier nicht weiter auftretenden GmbH.

    3. Auseinandersetzungsvereinbarung vom 30.12.14 zwischen E und O GmbH, in welchem E seinen Anteil auf O GmbH überträgt, dementsprechend auch keine Zustimmung von K oder A. Unterschriftsbeglaubigt am 04.06.2015 (UR-Nr. 171).
    -> E ist der alleinvertretungsberechtigte GF der O GmbH, scheinbar keine § 181 BGB Befreiung!

    4. Auseinandersetzungsvereinbarung vom 30.12.14 zwischen E und A GmbH, in welchem E seinen Anteil auf A GmbH überträgt, dementsprechend auch keine Zustimmung von K oder O GmbH. Unterschriftsbeglaubigt am 04.06.2015 (UR-Nr. 172).

    5. Berichtigungsbewilligung nur von A GmbH und O GmbH. Unterschriftsbeglaubigt am 18.06.2015 (UR-Nr. 192).
    -> E handelt hier auch nur als GF für die O GmbH, nicht im eigenen Namen.


    So:
    Eigentlich hätte ich liebend gerne eine Bewilligung von allen Gftern. :D
    Wenn ich nur den Wechel K auf die A GmbH eintragen müsste, wäre das kein Problem, da ich den Unrichtigkeitsnachweis Nr. 1 habe.
    Da ich aber weiß, dass scheinbar zeitgleich auch E seinen Anteil an die A GmbH und die O GmbH übertragen hat, würde ich den Gfterwechsel von K auf die A GmbH nicht getrennt betrachten, sodass mir entweder die Zustimmung oder die Bewilligung der O GmbH fehlt und damit der Unrichtigkeitsnachweis mangels Zustimmung nicht mehr ausreichend ist. § 181 BGB dürfte hier ja nicht Thema sein?


    Bei dem Wechsel E auf A GmbH bzw. O GmbH bräuchte ich entweder die Zustimmung des K im Unrichtigkeitsnachweis oder die Bewilligung von K und E, da E ja nur für die O GmbH bewilligt. Aber müsste ich beim Unrichtigkeitsnachweis nicht prüfen, ob E von § 181 befreit ist, da er seinen Anteil ja an die O GmbH, die er selbst vertritt, abtritt und diese Abtretung dann annimmt?

    Und wie siehts mit der UB aus?
    Bräuchte ich da nicht 2?

    Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir einigermaßen helfen und habt den Sachverhalt verstanden ;)
    Danke!

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