Antrag nach § 850 k Abs. 4 ZPO

  • Schuldner hat P-Konto. Auf das Konto geht mtl. Lohn, der aufgrund von Mehrarbeitsstunden über dem Freibetrag liegt. Er möchte nun gem. § 850 a ZPO die Hälfte der Mehrarbeitsstunden seinem Freibetrag zugerechnet und erhöht haben.
    Ich kann zwar anhand des Arbeitsvertrages und der Lohnbescheinigung den Betrag brutto mtl. ermitteln, muss aber doch sicher in meinem Beschluss einen Nettobetrag angeben, der dem Schuldner zusätzlich zu belassen ist.
    Kann mir jemand einen Tipp geben?

  • In der vorliegenden Fallgestaltung wirst du das Problem haben, dass bei unterschiedlicher Höhe der Mehrarbeitsvergütung du den Freibetrag im Zweifel monatlich anpassen musst.

    Ich würde zunächst ermitteln, ob auch eine Pfändung beim Arbeitgeber vorliegt. Wenn das der Fall ist, wird von diesem ja nur noch der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens (hoffentlich) unter Beachtung von § 850 a ZPO überwiesen. Dann hättest du die Möglichkeit, den Freibetrag durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festzusetzen, vgl. BGH Beschluss vom 10.11.2011, VII ZB 64/10.

    Wenn keine Lohnpfändung vorliegt, kann's allerdings lästig werden (s. o.).

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