Ich habe eine komplizierte Nachlassakte mit Nachlasspflegschaft und Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Mutmaßliche Erbin ist ein minderjähriges Kind (Mutter ist sehr kompliziert und legt gegen alles Beschwerde ein: Vergütungsanträge etc.).
Der Nachlass besteht aus Grundvermögen, Fahrzeugen, Konten und Geschäftsbeteiligungen. Der Nachlasspfleger hat nun nach einigem Hin und Her endlich die Schlussrechnung bis Insolvenzeröffnung in 2010 neu eingereicht. Vor Einführung des FamFG war mit dieser "ungeordneten" Abrechnung der Rechnungsbeamte befasst. Nach Einführung des FamFG gibt es ja keine Rechnungsbeamten mehr.
Nun muss ich als Rechtspfleger diese Abrechnung ja prüfen. Soweit ich gesehen habe, ist dies für die Konten insoweit kein Problem. Für die anderen Sachen schon, da mir für die Prüfung von Geschäftsbeteiligungen die nötige Fachkenntnis einfach fehlt. Nach § 26 FamFG kann sich das Gericht ja auch bestimmter Personen bedienen.
Fragen:
1. Kann ich einen Sachverständigen mit der Prüfung der Rechnungslegung beauftragen? Nach ZPO geht es, nach FamFG auch?
2. Wie soll dann das Rechtsmittel gegen die Bestellung sein, denn die Kindsmutter wird es garantiert einlegen?
3. Wer trägt die Kosten (Nachlass oder Staatskasse)? Wollte die Mutter die Beabsichtigung mitteilen. Die Entlastungserklärung/ Verzicht möchte sie natürlich nicht unterschreiben.
4. Vergütung des Sachverständigen nach JVEG?
Alternativ:
Prüfung der eingereichten Unterlagen durch mich und Feststellung im Prüfungsvermerk, falls Mängel vorliegen. Diese muss die Kindsmutter dann im Zivilwege geltend machen, da kein Zwangsgeld auf Mängelbeseitigung gegen Napfl (Gott sei Dank) möglich ist.
Was meint Ihr?
PS: Die Akte ist "gerichtsbekannt", weil sie so grausig ist... Der ehemalige Rechnungsbeamte würde auch die Prüfung übernehmen.