Hallo zusammen.
Ich wüsste gerne eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
- Das Arbeitseinkommen des Schuldners wird durch PfÜB gepfändet
- Gläubiger beantragt nun die Herabsetzung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO
- Vorgelegter Titel: Insolvenztabelle; Schmerzensgeld, Zinsen und Kosten in voller Höhe festgestellt, laut Anmeldung beruht die Forderung aus vors. begangener unerl. Handlung
- Mit Zwischenverfügung habe ich darauf hingewiesen, dass der oben genannte Titel den Anforderungen des § 850f Abs. 2 ZPO nicht genügt
- Nunmehr legt der Gläubiger den zugrundeliegenden Titel der Insolvenztabelle vor:
Versäumnisurteil;
1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin X EURO nebst X Zinsen zu zahlen
2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden zukünftigen weiteren inmateriellen und materiellen Schaden aus den von XXXX bis XXXX begangenen sexuellen Mißbrauchstaten zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
Was haltet ihr von dem Versäumnisurteil und ist dieses nicht durch die Insolvenztabelle aufgezerrt?