Nachlasspfleger bestellen?

  • @Wendale:

    Ich weiß.

    http://www.dav-erbrecht.de/dateien/erbr/L…Leseprobe-4.pdf#

    Darum hatte ich bei meinem von dir zitierten Beitrag den § 1836 I BGB (als Regelfall) erwähnt und nicht den absoluten Sonderfall des § 1836 II BGB, der auch nur dann möglich ist, wenn der Nachlass nicht mittellos ist.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • @Wendale:

    Ich weiß.

    http://www.dav-erbrecht.de/dateien/erbr/L…Leseprobe-4.pdf#

    Darum hatte ich bei meinem von dir zitierten Beitrag den § 1836 I BGB (als Regelfall) erwähnt und nicht den absoluten Sonderfall des § 1836 II BGB, der auch nur dann möglich ist, wenn der Nachlass nicht mittellos ist.

    Der Einwurf war auch nicht speziell für dich gedacht, wenn man allerdings häufig mit "ehrenamtlichen Nachlasspflegern" arbeitet kommt es schon vor.

  • Es gibt sicher viele Pfleger die nach den allgemeinen Definitionen keine Berufspfleger sind, aber ich glaub es gibt wenige davon, die dann wirklich ohne Vergütung arbeiten :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Denk ich auch... Und es gibt auch bestimmt nicht viele, die Nachlasspflegschaften wie ich, neben dem regulären Beruf abwickeln... ;)

    Ich denke, es gibt eine Menge Leute, die Nachlasspflegschaften zwar berufsmäßig (und damit gegen Vergütung) machen, aber nicht als einzigen und in Vollzeit ausgeübten Hauptberuf. Genau genommen ist ja auch der Rechtsanwalt, der Nachlasspflegschaften neben anderen Mandate wahrnimmt, kein hauptberuflicher Vollzeit-Nur-Nachlasspfleger.

  • Genau genommen ist ja auch der Rechtsanwalt, der Nachlasspflegschaften neben anderen Mandate wahrnimmt, kein hauptberuflicher Vollzeit-Nur-Nachlasspfleger.

    Komisch finde ich es daher immer wieder, dass die Rechtsprechung gerade bei der Anwaltschaft die Bestimmungen des VBVG zur Feststellung der ("Nicht-")Berufsmäßigkeit zur Führung von Pflegschaften außer Kraft setzen.

  • Denk ich auch... Und es gibt auch bestimmt nicht viele, die Nachlasspflegschaften wie ich, neben dem regulären Beruf abwickeln... ;)

    Ich denke, es gibt eine Menge Leute, die Nachlasspflegschaften zwar berufsmäßig (und damit gegen Vergütung) machen, aber nicht als einzigen und in Vollzeit ausgeübten Hauptberuf. Genau genommen ist ja auch der Rechtsanwalt, der Nachlasspflegschaften neben anderen Mandate wahrnimmt, kein hauptberuflicher Vollzeit-Nur-Nachlasspfleger.

    Das ist soweit natürlich richtig. Es ist nur so, dass z. B. Rechtsanwälte sich selbst einteilen können, ob sie jetzt ein Mandantengespräch machen oder ob sie die Wohnung eines Erblassers durchsuchen. Gerade in den selbständigen Berufen ist man da von der Einteilung relativ flexibel. Bei mir kommt halt erst die Arbeit und dann die Nachlasspflegschaft...

  • Bei mir kommt halt erst die Arbeit und dann die Nachlasspflegschaft...

    Und genau aus dem Grund sollte man bei umfangreichen und schwierigen Nachlasspflegschaften keinen pseudo Berufspfleger bestellen.

    Jedoch weiss man oft erst später, ob eine Pflegschaft einfach ist oder schwierig. Bei der Anordnung kann man da regelmäßig nur spekulieren.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Bei mir kommt halt erst die Arbeit und dann die Nachlasspflegschaft...

    Und genau aus dem Grund sollte man bei umfangreichen und schwierigen Nachlasspflegschaften keinen pseudo Berufspfleger bestellen.

    Jedoch weiss man oft erst später, ob eine Pflegschaft einfach ist oder schwierig. Bei der Anordnung kann man da regelmäßig nur spekulieren.

    Ha, ha, ha. Darf ich lachen.

    Ich habs schon mit manchem 'Berufsnachlasspfleger' (mehrfach zertifiziert und mehrfach geprüft von hier und da) probiert. Viele Luschen waren da schon dabei. Auch bei großen Plegschaftsbüros habe ich schon manchmal den Kopf schütteln müssen. Gehäufte Ignoranz. Wenn auch nur bei manchen der Sachbearbeiter. Wenn schon, dann aber richtig.

    Die halten es mit den großen Wirtschaftskanzleien: nur geschriebene Stunden -ob mit oder ohne Ergebnis- bringen bares. Man hat manchmal das Gefühl, je größer um so schlimmer. Einmal und nie wieder.

    Dagegen gibt es auch 'ehrenamtliche' Nachlasspfleger, die ihre Sache gut machen und über kurz oder lang weitere Pflegschaften übernehmen. Hier sind schon ehrenamtliche Betreuer über ehrenamtlich geführte Nachlasspflegschaften zu guten, wenn nicht sogar zu sagen zu den besten, Nachlasspflegern mutiert. Ganz ohne Zertifikat und Urkunde.

    Auf den Einzelfall -egal ob ehrenamtlichen oder Berufsnachlasspfleger- kommt es an. Jeder von uns muss seine Erfahrungen mit seinen Nachlasspflegern machen. Verallgemeinerungen helfen da nicht.

    Und zu den Anbietern von Zertifikaten: die Qualität eines Nachlasspflegers erkennt man erst im Fall. Nicht am Ergebnis einer 'Prüfung' als Abschluss eines (Kurz-) Lehrganges. Ich halte von Zertifikaten und Urkunden, die mir von Bewerbern vorgelegt werden, nichts.

  • Bei mir kommt halt erst die Arbeit und dann die Nachlasspflegschaft...

    Und genau aus dem Grund sollte man bei umfangreichen und schwierigen Nachlasspflegschaften keinen pseudo Berufspfleger bestellen.

    Jedoch weiss man oft erst später, ob eine Pflegschaft einfach ist oder schwierig. Bei der Anordnung kann man da regelmäßig nur spekulieren.

    Ha, ha, ha. Darf ich lachen.

    Lachen ist immer gut und gefällt mir....aber ich verstehe nicht ganz, was an meinem Beitrag zum Lachen war...??

    Mal abgesehen von irgendwelchen Erfahrungen mit Pflegern (die wir alle haben und auch umgekehrt mit Nachlassgerichten:D), sagst du ja selbst, dass man keinen "pseudo Berufspfleger" in schwierigen Fällen bestellen soll.

    Und genau solche pseudo Berufspfleger sind es manchmal, die unter Vorlage einer "Auszeichnung" so tun, als wären sie "alte Hasen".

    Ich bin mit dir einer Meinung, dass man die Qualität eines Pflegers im Einzelfall letztlich nicht an seinem "Zertifikat" ablesen kann...aber davon hatte ja hier noch niemand gesprochen.

    Aber dennoch muss man auch Berufsanfängern eine Chance geben und wenn die dann wenigstens einen "Lehrgang" zum Thema Nachlasspflegschaft gemacht haben, ist das schon mal besser als nichts....aber es sagt natürlich nichts darüber aus, was der Pfleger wirklich kann und auch wie er sich hinsichtlich seiner Pflegschaften "verhält". Anhand der "Zertifikats" kann man dann aber wenigstens mal sehen, dass der "Bewerber" sich zumindest mal eingehender mit der Sache beschäftigt hat.

    Weder kann und will ich sagen, dass ehrenamtliche Pfleger immer schlecht sind, noch dass berufsmäßige Pfleger immer gut sind. Was ich aber sagen wollte (und das hat ja JensW so bestätigt) ist, dass man keinen ehrenamtlichen Pfleger einsetzen kann (der dann abends nach der Tagesschau seine Pflegschaften bearbeitet), wenn der Nachlass entsprechend umfangreich und aufwendig ist. Insbesondere wenn Immobilien im Nachlass sind, dann kann man sowas eben nicht mal so nebenher nach dem Abendessen erledigen....

    Das wollte ich sagen. Nach über 17 Jahren in dem Job kenne ich viele gute und schlechte Pfleger...ehrenamtliche und berufsmäßige....verallgemeinern will ich da nichts und niemand sondern nur aufgrund meiner eigenen Erfahrung (ich habe auch als "Feierabendpfleger" angefangen") darauf hinweisen, dass man für manche Pflegschaften eben auch "Tagesfreizeit" braucht und das nicht am Abend machen kann.

    Noch zur Ergänzung:
    Die Mitgliedschaft im Bund deutscher Nachlasspfleger sagt zunächst auch noch nichts über die individuelle Qualität des Pflegers aus. So wie das bei jeder Mitgliedschaft der Fall ist. Aber genau darum (weil wir das erkannt haben und hier Abhilfe schaffen wollten) gibt es im Verband die Möglichkeit, sich fortzubilden und über ein Qualifikationssystem zusätzliche Qualifikationsstufen (Sterne-System) zu erzielen. Nach einer wirklich schwierigen Prüfung und nach Abgabe von Arbeitsproben - ist fast so wie beim Fachanwalt - wird man dann zertifizierter Nachlasspfleger *** und wer das ist, der hat nach meiner Ansicht "was auf dem Kasten". Vgl: http://www.b-d-n.de/de/mitglieder/bdn-qualifikationssystem und hier wg. Verleihungsrichtlinien: http://www.b-d-n.de/de/mitglieder/verleihungsrichtlinien ...aber wie er dann im jeweiligen späteren Einzelfall arbeitet kann ich natürlich nicht vorhersagen.
    Eines jedoch hat jedes Mitglied im BDN: Eine ordentliche und auf Nachlasspflegschaften zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung die über den Verband als Gruppenversicherung greift.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    2 Mal editiert, zuletzt von TL (29. Oktober 2014 um 07:53)

  • Ich weiß ja nicht, wie es so bei anderen Gerichten aussieht. Ich habe mir letztens eine Reportage auf YouTube angesehen über das Nachlassgericht Frankfurt/Main. Jährlich ca. 1000 Nachlässe, um die sich erstmal keiner kümmert. Bei uns im Gerichtsbezirk waren es dieses Jahr meines Wissens 2!

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