Hallo,
ich habe nun schon viel zu diesem Thema (auch hier im Forum) gelesen, aber zu einem Ergebnis bin ich noch nicht gekommen, sodass ich nun doch nochmal um einen Meinungsaustausch zu folgendem Fall bitte:
Mit dem Antrag auf Grundbuchberichtigung wird ein notarielles Testament eingereicht, welches folgenden Inhalt hat:
I. Zu meinen Erben setze ich A, B und C ein.
II. Ich bestimme folgende Teilungsanordnung (jeder bekommt ein Grundstück).
III. Der übrigen Nachlass fällt zu 3/4 an A und zu 1/4 an B.
Es sind hier also keine Quoten bestimmt, die ich ja im Grunde auch nicht benötige, da ich ja in Erbengemeinschaft eintrage.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich einen Erbschein verlange, da sich I. und III. u.U. widersprechen. Der Notar schreibt dann, dass hier kein Auslegungsspielraum sei, da A, B und C zu je 1/3 Erben sind.
Würdet Ihr hier einen Erbschein verlangen?