22. September 2014 um 20:25 #1 Hallo Rechtspfleger wie würdet ihr die Satzung eines Vereins (§ 21 BGB) genau definieren ? (nicht ugs.)Lieben Gruß
22. September 2014 um 21:57 #2 [FONT="] Bamberger/Roth:[/FONT][FONT="] Die Satzung ist der von den Gründern im Rahmen des zwingenden Vereinsrechts als Grundlage des Vereinslebens durch Einigung festgelegte Teil der Vereinsverfassung. Die Satzung ist der von den Vereinsgründern geschlossene Vertrag. [/FONT]