Hallo zusammen,
in einer Nachlasspflegschaft hat mein Nachlasspfleger einen Käufer für das zum Nachlass gehörende Grundstück gefunden. Das Grundstück ruft allgemein nicht so großes Interesse hervor, sodass ich eigentlich froh bin, dass er einen Käufer gefunden hat. Mit dem Kaufpreis bin ich auch einverstanden aber bei der Vorabsprache ist folgendes Problem aufgekommen.
Der Käufer besteht auf ein Rücktrittsrecht für 2-3 Jahre, mit der Begründung es müssten noch Bauvorabfragen gestellt werden.
Ich bin hier etwas skeptisch sowas zu genehmigen. Ich frage mich, was das für Auswirkungen für den Nachlass hätte, wenn mit dem Erlös schon Gläubiger befriedigt wurden und in 2 Jahren der Käufer von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht.
Oder hat er dann mit seinem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises einfach Pech gehabt?
Ich gehe davon aus, das die Nachlasspflegschaft zeitnah aufgehoben wird. Das Grundstück ist einziger erwähnenswerter Vermögenswert und der Kaufpreis könnte locker zur Deckung der Verbindlichkeiten genutzt werden sodass auch noch ein kleiner Rest übrig bleiben würde.
Würdet ihr den Vertrag mit dem Rücktrittsrecht genehmigen?