Es stellt sich die Frage danach, was die KiMu tut, um den Unterhalt zu kriegen, nicht, finde ich. Die alleinige Frage ist: Was fließt in die Familienkasse. Was nicht fließt, ist nicht zu berücksichtigen.
Für die Familie wäre es fatal, wenn das Gericht durch eine Ermessensentscheidung Geld berücksichtigt, das gar nicht da ist. Auf sowas kommt nicht mal das JobCenter.
Unterhalt ist vorrangig vor dem Bezug von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") - und mögliche Unterhaltsansprüche*müssen*vorrangig geltend gemacht/ eingefordert werden. Die Kindesmutter steht dabei gegenüber dem Jobcenter in der Mitwirkungspflicht. Kümmert sie sich nicht von sich aus darum, dann kann das Jobcenter selber aktiv werden.- Solange sie im ALG2-Bezug stehen, gehen ihre Auskunfts-und Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter über (-> § 33 SGB II/ § 60 Abs.2 SGB II / § 1605 BGB).
Das Jobcenter kann also entsprechende Auskünfte von dem Kindesvater anfordern - und sie können ggf. auch von sich aus den UH- Anspruch gerichtlich geltend machen, weil er (bis zur Höhe der gewährten Hilfeleistung) auf das Jobcenter übergeht.