Regress bei Erbschaft

  • Hallo zusammen,

    die Betroffene hat eine Erbschaft gemacht.
    Erbin ist sie zusammen mit zwei Geschwistern. TV ist angeordnet.
    Erbe ist noch nicht auseinandergesetzt. Sie ist ansonsten mittellos.

    Wie schnell seid ihr hier mit Regress?

    Angehört habe ich, Einwendungen wurden nicht erhoben.

    Kann ich den Regressbeschluss schon jetzt erlassen? Ich würde zu einem ja tendieren :)

    Meine Hauptfrage: Muss ich diesen Regressbeschluss auch an den TV zustellen? Und wenn ja, ist er beschwerdeberechtigt?

  • Hallo zusammen,

    die Betroffene hat eine Erbschaft gemacht.
    Erbin ist sie zusammen mit zwei Geschwistern. TV ist angeordnet.
    Erbe ist noch nicht auseinandergesetzt. Sie ist ansonsten mittellos.

    Wie schnell seid ihr hier mit Regress?


    Lässt sich so ohne nähere Schilderung des Sachverhaltes nicht sagen.

    Ggf. kommt gar kein Regress in Betracht (bei einem "richtigen" Behindertentestament).


  • Sorry, du hast natürlich recht.
    Also, es ist kein Behindertentestament. Betroffene einfach mit 1/3 Erbanteil eingesetzt.
    An Erbmasse ist Barvermögen ca. 35.000,00 Euro und ein Hausgrundstück (VKW 160.000,00 Euro) vorhanden.

  • Durch die TV sind die Erben in der Verwaltung des Nachlasses beschränkt.

    Unabhängig vom erwähnten Behindertentestament dürfte daher auch ohne dieses die konkrete Ausgestaltung der TV eine Rolle spielen (dürfen den Erben z. B. nur Geldbeträge für die Erhaltung des Hauses oder zum Geburtstag, Heirat usw. ausgezahlt werden und ansonsten gar nichts). Dann kommt wohl auch ein Regress nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil in Betracht, da die Staatskasse nicht größere Rechte hat als der Erbe.

    Ohne die TV würde ich nach Erteilung des Erbscheines gleich loslegen, da die Erben sich zumindest hinsichtlich des Geldvermögens jederzeit auseinandersetzen können. Die Anordnung von Regress kann (zeitlich) nicht davon abhängen, wann und ob überhaupt die Erben die Gelder unter sich aufteilen.

  • Weitere Sachverhaltsergänzung:
    TV ist allgemein angeordnet, keine konkrete Ausgestaltung festgelegt.
    KEIN Behindertentestament!

    (Mehr Sachverhalt kann ich nicht bieten:D)

    Muss TV angehört werden? Regressbeschluss an ihn zugestellt werden? Ist er beschwerdeberechtigt?

  • Ohne die TV würde ich nach Erteilung des Erbscheines gleich loslegen, da die Erben sich zumindest hinsichtlich des Geldvermögens jederzeit auseinandersetzen können. Die Anordnung von Regress kann (zeitlich) nicht davon abhängen, wann und ob überhaupt die Erben die Gelder unter sich aufteilen.

    Ist die Auseinandersetzung nicht genehmigungspflichtig?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!