Hallo liebe Kollegen,
ich habe heute (wiedermal zum Freitag) einen Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel (notarieller Kaufvertrag mit Hypothekenbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung) auf den Tisch bekommen.
Ist dafür das Grundbuchamt zuständig?!
Umschreibung eines not. Kaufvertrages mit Hypothekenbestellung
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Hallo Ulf,
vielen Dank für die Antwort. Wer ist denn dann zuständig. Suche funktioniert nicht! -
Es ist derjenige zuständig, der die Urkunde erstellt hat. Also vermutlich der Notar.
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Wahrscheinlich verwahrt das Amtsgericht die Akten des wohl nicht mehr aktiven Notars und ist dann für die Umschreibung zuständig. Aber nicht das Grundbuchamt, sondern die liebe Verwaltung.
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Ok, vielen Dank!
Vorgang wird jetzt mal der Geschäftsleitung vorgelegt!
Schönes WE an alle!:) -
Zuständig ist der Notar, der den Vertrag beurkundet hat.
Falls es diesen Notar nicht mehr gibt, dann ist der Notar zuständig, der die Urkunden verwahrt.
Oder wenn die Urkunden dem Amtsgericht zur Verwahrung abgegeben wurden, dann der Rechtspfleger, dem laut Geschäftsverteilungsplan die Urkundssachen zugewiesen sind (dies kann durchaus auch ein Rpfl des GBA sein). -
Wahrscheinlich verwahrt das Amtsgericht die Akten des wohl nicht mehr aktiven Notars und ist dann für die Umschreibung zuständig. Aber nicht das Grundbuchamt, sondern die liebe Verwaltung.
Wenn das so ist, dann wird das hier als Urkundssache behandelt. Siehe dazu auch hier.
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