Umschreibung eines not. Kaufvertrages mit Hypothekenbestellung

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich habe heute (wiedermal zum Freitag) einen Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel (notarieller Kaufvertrag mit Hypothekenbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung) auf den Tisch bekommen.
    Ist dafür das Grundbuchamt zuständig?!:confused:

  • Es ist derjenige zuständig, der die Urkunde erstellt hat. Also vermutlich der Notar.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wahrscheinlich verwahrt das Amtsgericht die Akten des wohl nicht mehr aktiven Notars und ist dann für die Umschreibung zuständig. Aber nicht das Grundbuchamt, sondern die liebe Verwaltung.

  • Zuständig ist der Notar, der den Vertrag beurkundet hat.
    Falls es diesen Notar nicht mehr gibt, dann ist der Notar zuständig, der die Urkunden verwahrt.
    Oder wenn die Urkunden dem Amtsgericht zur Verwahrung abgegeben wurden, dann der Rechtspfleger, dem laut Geschäftsverteilungsplan die Urkundssachen zugewiesen sind (dies kann durchaus auch ein Rpfl des GBA sein).

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Wahrscheinlich verwahrt das Amtsgericht die Akten des wohl nicht mehr aktiven Notars und ist dann für die Umschreibung zuständig. Aber nicht das Grundbuchamt, sondern die liebe Verwaltung.


    Wenn das so ist, dann wird das hier als Urkundssache behandelt. Siehe dazu auch hier.

    Ulf

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