Öffentliche Versteigerung

  • Hallo zusammen,

    heute komme ich mit folgendem:

    Ich soll ein Unternehmerpfandrecht geltend machen. Ich finde aber überhaupt nichts, wie ich einen Antrag auf öffentliche Versteigerung o.ä. stelle. Ich weiß also nicht mal, ob ich einen Gerichtsvollzieher damit beauftrage oder einen Antrag bei Gericht stellen muss. Der "Schuldner" hat bereits eine Aufforderung mit Fristsetzung bekommen. Da er nicht reagiert hat, möchte die Mandantin nunmehr das Fahrzeug versteigern und aus dem Erlös einen Teil des Schadens beglichen sehen.

    Hat jemand Ansätze für mich?

    Vielen Dank und einen schönen Tag
    molestar

  • Die öffentliche Versteigerung von Pfandgegenständen ist in §§ 1235 ff. BGB geregelt. Eine Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher kann m. E. nur im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen. Die Versteigerung müsste also durch einen "freien Auktionator" (wenn es so etwas überhaupt gibt) erfolgen, wie man das konkret macht, weiss ich aber auch nicht.

  • Es handelt sich um eine freiwillige Versteigerung, die durch den Gerichtsvollzieher vorzunehmen ist.

    Bei Ablehnung hier mal ein paar Fundstellen:

    OLG Köln 7. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 30.12.1999
    Aktenzeichen: 7 VA 2/99

    OLG München 9. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 15.03.2006
    Aktenzeichen: 9 VA 1/06

    OLG Hamm 15. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 02.03.1998
    Aktenzeichen: 15 VA 1/98

    OLG Düsseldorf 3. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 29.04.2008
    Aktenzeichen: I-3 VA 2/08, 3 VA
    2/08

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Die öffentliche Versteigerung von Pfandgegenständen ist in §§ 1235 ff. BGB geregelt. Eine Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher kann m. E. nur im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen. Die Versteigerung müsste also durch einen "freien Auktionator" (wenn es so etwas überhaupt gibt) erfolgen, wie man das konkret macht, weiss ich aber auch nicht.


    Und nur zur Ergänzung nach dem Beitrag von Cuber:

    Es gibt auch "freie Auktionatoren". Das sind Personen, die die gewerberechtliche Zulassung nach § 34b GewO haben.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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