Ich brauche mal euere Hilfe:
die Betreuerin legt Entwurf eines Pachtvertrages für ein landwirtschaftliches Grundstück des Betreuten zur Erteilung der Genehmigung vor. Die Pachtdauer beträgt 8 Jahre, das Pachtjahr läuft vom 01.01.bis 31.12. und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres ohne weitere Begründung gekündigt werden.
Sehe ich das richtig, dass eine Genehmigung in diesem Fall nicht erforderlich ist?