Hallo, wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich habe einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gem. 802 c ZPO gegen eine
GmbH & Co.KG mit 3 Kommanditisten (alles juristische Personen). Die pers. haft. Ges./Komplementärin (eine GmbH) ist lt. Register aufgelöst und über ihr Vermögen ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (aber noch nicht beendet).
Die GmbH hat keinen GF mehr (ist also führerlos).
Frage:
Befindet sich die GmbH & Co. KG damit automatisch in Liquidation und werden somit die 3 Gesellschafter/Kommanditisten (alle juristische Personen) zu Liquidatoren der GmbH & Co. KG?
oder: bleibt die GmbH bis zur Vollbeendigung, (Abschluss des Insolvenzverfahrens)
persönlich haftende Gesellschafterin und als juristische Person erhalten, d.h, sie scheidet nicht automatisch aus der Gesellschaft aus?
Ist ggf. der letzte GF somit zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet oder muss ggf. ein ges. Vertr. (Notgeschäftsführer o.ä.) bestellt werden?
ein riesen Dankeschön schon mal im voraus