Mich würde interessieren, wie ihr diesen Fall beurteilt.
Und zwar hat Mutter M zwei Kinder. Sohn S und Tochter T. Ihr Grundstück hat sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor Jahren auf S übertragen. Sie selbst wohnte zusammen mit der Tochter T in einer Wohnung des übertragenen Hauses.
T ist seit Geburt an behindert, kann zwar ihren Haushalt führen, ist geistig aber ungefähr auf dem Stand einer 10-Jährigen geblieben und steht daher unter Betreuung. Aus dem Übertragungsvertrag ergibt sich, dass T nach dem Tode der M ein Wohnungsrecht an einer genau bezeichneten Wohnung im übertragenen Haus zusteht. Auf ihr Verlangen muss der Sohn dieses Recht in seinem Grundbuch eintragen lassen.
Nun ist M verstorben. T wohnt in der vorgesehenen Wohnung, alles läuft soweit gut. Daher beabsichtigt der Betreuer derzeit, nichts weiter zu veranlassen. Er trägt vor, dass innerhalb der Familie keinerlei Streitigkeiten bestehen und alles verbleiben soll wie bisher.
Muss ich jetzt zu Gunsten der Betreuten dem Betreuer aufgeben, die dingliche Absicherung des Wohnungsrechts durchzusetzen?