§ 87 ZPO nicht fürs KFV
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Ich habe im Zöller, ZPO, 30. Aufl. Rn 3 zu § 87 ZPO etwas gefunden. Gibt es noch andere Fundstellen?
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Ich habe meine Sachen wegen Urlaubs schon weggepackt...
Auf die Schnelle aus dejure.org:
OLG Köln, 05.11.2008 - 17 W 259/08 -
Ich habe im Zöller, ZPO, 30. Aufl. Rn 3 zu § 87 ZPO etwas gefunden. Gibt es noch andere Fundstellen?
Ich habe meine Sachen wegen Urlaubs schon weggepackt...
Auf die Schnelle aus dejure.org:
OLG Köln, 05.11.2008 - 17 W 259/08Zöller + Urteil betrifft ja die gültigkeit von § 87 I HS 2 ZPO.
Um was geht es denn bei dir genau? Ein wenig Sachverhalt wäre vielleicht hilfreich... -
Es geht um die Zustellung des Kfbs. Der BV hatte bereits vorher sein Mandat niedergelegt, so dass ich an den Beklagten zugestellt habe - bislang erfolglos. Jetzt verlangt der KV eine ZU an den BV mit dem Hinweis auf § 87 ZPO.
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Ich meine, Du hast genau richtig gehandelt.
So handhabe ich es ebenfalls, weil für das KFV eben gerade kein Anwaltszwang gilt und anders als im Hauptverfahren (Urteil) eine Zustellung an einen bisherigen PB nicht in Betracht kommt. Ergo ist, sobald der bisherige PB das Mandat niedergelegt hat, im weiteren KFV ausschließlich an die Partei zuzustellen.Siehe dazu aus Rn. 8 der Kölner Entscheidung:
ZitatAllerdings gilt Halbsatz 2 der genannten Vorschrift, wonach in Anwaltsprozessen die Weitergeltung bis zur Bestellung durch einen neuen Rechtsanwalt fingiert wird, nicht für selbstständige Nebenverfahren, etwa das Kostenfestsetzungsverfahren (Senat, Beschluss v. 08.01.1992 - 17 W 480/91 - = Rpfleger 1992, 242; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 56), da insoweit kein Anwaltszwang besteht.
(OLG Köln, Beschluss vom 05. November 2008 – 17 W 259/08 –, juris) -
Ergänzung
Guckst Du auch noch in juris die Entscheidungen des OLG Karlsruhe - 3 W 51/97 und des OLG Schleswig - 9 W 75/85 sowie des KG Berlin - 1 W 1351/95. -
DANKE, ich habe in meiner Antwort an den KV auf die Kölner Entscheidung und auf Zöller verwiesen. Mal sehen, was er sagt. Aber an den BV schicke ich den Kfb nicht.
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Auf keinen Fall, das wäre nämlich "richtig falsch".
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