Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas verunsichert.
Eintragen soll ich eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten einer GbR.
Aus dem Anschreiben des Notar, in welchem er den Antrag gem. § 15 GBO auf
Eintragung der AV stellt, ist ersichtlich, dass es sich um die Duck und
Duck GbR handelt.
Der Inhalt der notariellen Urkunde stellt sich u.a. wie folgt dar:
"Abschnitt I"
Der Verkäufer "Z" verkauft an die Herren "Dagobert Duck" und "Donald Duck", diese handelnd in
(der für diesen Grundstückskauf neugegründeten) Gesellschaft bürgerlichen
Rechts und daher nachstehend Käuferin genannt seinen in Abschnitt A be-
schriebenen Grundbesitz.
"Abschnitt II"
Es wird bewilligt und -antragt, eine nicht abtretbare Vormerkung zur Sicherung
des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für Dagobert Duck (geb. am )
und Donald Duck (geb. am ) in Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Aus der notariellen Urkunde ist weder der Name, Sitz noch eine Anschrift der GbR ersichtlich.
Ich habe den Gesellschaftsvertrag angefordert.
Darauf hin erklärt der Notar, dass ein Gesellschaftsvertrag in der Form der Form des § 29 GBO nicht
existiert. Ein solcher Vertrag ist auch nicht erforderlich, die die GbR grundsätzlich formfrei möglich ist.
Die GbR wurde durch den Abschluss des Kaufvertrages (oben genannte Urkunde) gegründet. Der Grund-
stückskaufvetrag ist zugleich Gründungsakt. Ersichtlich aus dem Vertrag "Abschnitt I", in welchem es heißt,
..der für diesen Grundstückskauf neugegründeten....
Kann ich die AV eintragen?