Löschung Nacherbenvermerk bei TV

  • Hallo Zusammen. Habe noch kurz vor Weihnachten einen komplizierten Fall reinbekommen.
    Würde gerne wissen, ob mein Gedankengang richtig ist.
    A hat ein Testament gemacht und seine Frau B zur nicht befreiten Vorerbin eingesetzt und seine Kinder C und D zu Nacherben.
    E wurde als Testamentsvollstrecker ernannt mit der Aufgabe, das Haus in A zu verkaufen.
    Bereite jetzt den Kaufvertrag vor. Es erscheint E und im Grundbuch ist natürlich der Nacherbenvermerk und der TV-Vermerk eingetragen.
    Die Löschung des TV-Vermerks ist ja kein Problem aber für die Löschung des Nacherbenvermerks brauche ich doch eine Löschungsbewilligung von C und D? Problem: Die sind noch minderjährig. Also brauche ich dann eine Löschungsbewilligung mit Genehmigung Familiengericht oder?
    Vielen Dank im Vorraus...

  • Der Testamentsvollstrecker unterliegt nach hM nicht den Beschränkungen der Vorerbschaft, so dass er bei nicht befreiter Vorerbschaft materiell ohne Zustimmung der Nacherben verfügen kann. Nach abweichender Ansicht müssen die Nacherben zustimmen und dann sind wir natürlich auch bei den einschlägigen Genehmigungstatbeständen. Als weitere Frage ergibt sich sodann, ob die als Vorerbin eingesetzte Mutter die Zustimmung für die Kinder erklären kann oder ob insoweit ein Ergänzungspfleger handeln muss (für die gerichtlichen Genehmigungstatbestände ist dann nur die Rechtsgrundlage eine andere - § 1643 BGB bzw. § 1915 BGB).

    Es kommt also im Ergebnis darauf an, welche Ansicht das Grundbuchamt zur Reichweite der Verfügungsbefugnis des Vorerbenvollstreckers bei nicht befreiter Vorerbschaft vertritt.

    Der Nacherbenvermerk wird so oder so nur im Wege der Grundbuchberichtigung gelöscht, und zwar erst Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung auf den Erwerber.

  • Dann muss ich das mit dem zuständigen Rechtspfleger klären, wie wir den Nacherbenvermerk gelöscht bekommen...
    Ergänzend hierzu muss ich noch anmerken, dass der Testamentsvollstrecker sowohl für die Vorerbin als auch für die minderjährigen Nacherben bestellt ist. Vielleicht macht es das etwas einfacher. Kann vielleicht sogar der TV selbst die Löschung bewilligen?
    Könnte es sein, dass ich mir möglicherweise selbst im Weg gestanden hab? :confused:

  • Ich hätte wetten können, dass jetzt wieder eine Sachverhaltsergänzung nachgeschoben wird.

    Dazu habe ich keine Lust mehr.

    Im Übrigen betreffen die von Dir - nicht nur hier - nachgefragten "Probleme" in aller Regel Fragestellungen, die sich, wenn man die - einfache - Antwort hierauf schon nicht weiß, ohne weiteres mittels entsprechender Kommentarlektüre lösen ließen. Aber natürlich ist es einfacher, sich hier die Antworten auf dem Präsentierteller servieren zu lassen.

    Bei Eurem Notariat würde ich jedenfalls nichts beurkunden lassen, weil man als zahlender Mandant die Problemlösungen - und wahrscheinlich auch das Erkennen von Problemen - gleich selbst mitliefern muss.

  • Aufgrund dieser Aussage werde ich mich hier nicht mehr blicken lassen. :mad: Sorry aber ich bin auch nur ein Mensch und ich glaube, dafür ist das Forum da. Vielleicht hat jemand anderes auch mal so ein Problem.
    Mein Profil kann gerne gelöscht werden...

  • Hey Ihr 2!

    Wie wär es, wenn jeder von euch einmal etwas vorweihnachtliche Milde walten lassen würde...?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • An mir soll's nicht liegen.

    Man macht sich die Mühe, eine Antwort zu schreiben und dann wird durch das Nachschieben von Sachverhalten mehr oder weniger alles zunichte gemacht und der entfaltete Zeitaufwand erweist sich als umsonst. Das nimmt hier in letzter Zeit überhand und vielleicht war der vorliegende Thread auch nur der berühmte Tropfen, der diesbezüglich das Fass zum Überlaufen gebracht hat.

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