Es gibt einen Titel aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Nachlasspfleger (als Vertreter der unbekannten Erben).
Der Titelgläubiger pfändet den Anspruch der unbekannten Erben gegen den Nachlasspfleger hinsichtlich des Fremdgeldes, das der Nachlasspfleger auf seinem Fremdgeldkonto hat.
Der Nachlasspfleger will nicht zahlen, weil er das Geld noch für zukünftige Kosten der Pflegschaft und für seine Vergütung benötige.
Ich hätte gern Eure Meinungen und noch lieber Erfahrungen mit dieser Konstellation.