Erbscheinausstellung

  • Vom Erbrecht habe ich nur Randwissen, wir schicken unsere Flurbereinigungsteilnehmer immer selber zum Nachlassgericht und irgendwann liegt uns dann eben der Erbschein vor. In einem Fall (siehe hierzu Bild unten) habe ich irgendwie einen Denkfehler, komme aber nicht dahinter. Vor über 10 Jahren stand A noch in einem Grundbuch (verstorben vor 60 Jahren) und hatte die erbberechtigten Kinder B, C, D, E und F die alle verstorben sind. Der Erbe B bzw. dessen Erbeserben konnten nicht ermittelt werden und ein Vertreter gem, Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wurde bestellt. Die anderen Erben/Erbeserben wurden ermittelt. Es soll daraufhin (liegt mir nicht vor) ein notarieller Vertrag vorliegen, indem sehr viele Erben/Erbeserben auf ihr Erbe verzichtet haben. Daraufhin wurde für A ein Erbschein ausgestellt, indem B, M, J und K auftauchen (rot eingekreist). Diese Erben haben dann das Grundstück verkauft. Wie aus der Grafik ersichtlich sind J und K Erben des F. Für F liegt aber kein Erbschein vor. Jetzt haben wir im Flurbereinigungsgebiet ein Grundstück, das F "gehört" (steht in Abt. I) von dessen Existenz kein Erbe/Erbeserbe wusste. Ich habe J gesagt, er soll einen Erbschein von F besorgen. Das Nachlassgericht möchte von allen Erben und Erbeserben des F Geburtsurkunden/Sterbeurkunden usw.. Nach G, H und I hängen noch weitere ca. 20 Erben.
    Wenn damals die Erben von G, H und I auf das Erbe verzichtet haben und im Erbschein von A die Erbeserben J und K auftauchen, habe ich gedacht, dass müsste ganz einfach sein einen Erbschein für F zu bekommen. Der Erbschein für A in Bezug auf die Erben von F hätte doch nicht ausgestellt werden können, wenn nicht alle Erben/Erbeserben von F ermittelt worden wären, oder? Wo liegt mein Denkfehler?


  • Erstens im Erbschein stehen immer die Erben NIE die Erbeserben.
    Zweitens mit aufs Erbe verzichtet, meinst Du vermutlich ausgeschlagen. Die Erben des F haben aber vermutlich das Erbe nach A ausgeschlagen, da müssen sie keine Geburts- bzw. Sterbeurkunden vorlegen. Ob sie auch nach F ausgeschlagen haben, muss man zuerst prüfen.
    Also zuerst die Nachlassakten nach A und F einsehen und dann ist man klüger.

  • Oder aber der Vertrag hatte Erbteilsübertragungen zum Inhalt? Ohne ISpeech zu nahe treten zu wollen, ist die Beschreibung bislang doch etwas sehr "untechnisch".

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Oder aber der Vertrag hatte Erbteilsübertragungen zum Inhalt? Ohne ISpeech zu nahe treten zu wollen, ist die Beschreibung bislang doch etwas sehr "untechnisch".

    Auch Erbteilsübertragungen müssten sich aus den Nachlassakten ergeben. Hätten allerdings keinen Einfluss auf den Erbschein nach A, daher halte ich das für eher unwahrscheinlich.

  • So wie ich die Info von einem Erbe bekommen habe, war es keine Ausschlagung. Das wäre doch sicher auch zu spät gewesen (50 Jahre nach dem Tod). Das wird wahrscheinlich eine Erbteilsübertragung (kann man das auch Erbverzicht nennen?) zugunsten J und K gewesen sein. Vielleicht lass ich mir den Vertrag mal kopieren.

  • Umgangssprachlich habe ich öfter gehört, daß auch bei der Erbteilsübertragung von "Verzicht" zugunsten des Empfängers gesprochen wurde. Daher ja meine Nachfrage.

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  • Achso, jetzt verstehe ich die unterschiedliche Bedeutung folgender Rechtsbegriffe:

    Erbausschlagung --> nach dem Tod des Erblassers, innerhalb von 6 Wochen
    Erbverzicht --> vor dem Tod des Erblassers, Vertrag zwischen potentiellen Erben und Erblasser
    Erbteilsübertragung --> nach dem Tod des Erblassers, Vertrag des Erben mit einem/mehreren Dritten

    Nach den Aussagen von J und K, haben die Erben von G, H und I ihren Erbanteil von A an J und K übertragen. Deswegen taucht im Erbschein von A nicht F, G, H, I (bzw. die weiteren Erben) auf. Im Erbschein steht lediglich "A ist beerbt worden von B, M, J und K". Aber ich sammle erst mal weiter Fakten insb. hole ich mir den Erbteilsübertragsungsvertrag.

  • :D

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