Erblasser schließt mit seiner Ehefrau, seiner Mutter und seinem Stiefvater einen Erbvertrag in dem nur er letztwillige Verfügungen trifft. Hiernach erben bei kinderloser Ehe (dies war der Fall) seine Ehefrau zu 1/2 Anteil und die damals minderjährige Enkelin des Stiefvaters (also nicht mit dem Erblasser verwandt) je 1/2 Anteil.
In der Folge hat er dann noch gemeinsam mit seiner Ehefrau zwei weitere Erbverträge gemacht, die er jedoch durch einen dritten Vertrag mit seiner Ehefrau wieder aufgehoben hat.
Die Ehe des Erblassers wird später geschieden.
Mein Gedanke jetzt. Die späteren Erbverträge waren nach 2289 BGB hinfällig. Sie wurden ja auch wieder aufgehoben.
Damit bleibt der erste Erbvertrag maßgeblich. Wie ist nun hier die Erbfolge?
Ist er durch die Scheidung komplett hinfällig?
Hiergegen spricht für mich, dass der Erbvertrag nicht nur mit der Ehefrau geschlossen wurde, sondern auch mit weiteren Personen. Bleibt dann die Einsetzung der Enkelin des Stiefvaters zu 1/2 bestehen?
Wie verhält es sich dann mit der zweiten Hälfte? Fällt die Frau durch die Scheidung weg? Ihr 1/2 Anteil geht an die gesetzlichen Erben des Erblassers.
Die Ehefrau ist im übrigen vorverstorben. Ersatzerben waren nicht aufgeführt.