Erbschein Vor- und Nacherbfolge Ersatznacherben

  • Hallo,

    mein Erblasser hat seine Ehefrau als Vorerbin und die Kinder X, Y und Z als Nacherben eingesetzt. Die Abkömmlinge der Nacherben sollen die Ersatzerben sein. Für den Fall, dass ein Nacherbe kinderlos verstirbt, sollen die anderen Nacherben Ersatzerben sein.

    In diesem Fall dürfte sich doch ein Ausschluss aus § 2108 Abs. 2 BGB (keine Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts) ergeben?
    Wie formuliere ich das im Erbschein?

    Nacherben sind x und y.
    Ersatzerben sind die Abkömmlinge der Nacherben.
    Und weiter?

  • In etwa so:

    Ersatzerben für jeden Nacherben sind dessen Abkömmlinge zu gleichen Stammanteilen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Hinterlässt ein Nacherbe keine Abkömmlinge, sind weitere Ersatznacherben die übrigen Nacherben zu gleichen Anteilen bzw. - falls bereits vorverstorben - deren jeweilige Abkömmlinge zu gleichen Stammanteilen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!