Kontorelevanz bei PKH-Beantragung

  • Hallo,

    habe hier schon im Forum immer mal mitgelesen und mich nun dazu entschlossen auch hier anzumelden :)

    Ich habe zu folgenden Punkten leider nichts gefunden (oder überlesen?)

    Zählen denn bei einer PKH-Beantragung die Konten der Kinder mit in das Vermögen hinein?

    Weiter wäre interessant zu wissen, ob Bausparer, die erst frühestens nach 5-6 Jahren auszahlungsfähig sind auch mit einbezogen werden können bzw. müsste das bereits vorhandene Guthaben ausbeantragt werden ausgezahlt zu werden.

    Als letzter Punkt die Frage, ab wann sind denn Kontostände des Antragstellers interessant? Erst mit der Beantragung oder schon früher? Was ist, wenn der Antragsteller sein Kontoguthaben soweit "runterfährt", dass er damit unter dem Schonvermögen liegt und erst dann PKA beantragt? Kann und darf man das nachprüfen?

    Im Voraus schon danke für die "Mithilfe"

  • Wenn für die Kinder PKH beantragt wurde, ist deren Vermögen natürlich zu berücksichtigen.
    Wann Bausparverträge zur Auszahlung kommen, ist egal. Man kann die auch vorher auflösen. Das aktuelle Guthaben ist zu berücksichtigen es sei denn, es ist mit einer laufenden Finanzierung gekoppelt.
    Wir verlangen hier die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Wenn da große Abhebungen ersichtlich sind, wird schon mal nachgefragt.

  • Hallo,

    habe hier schon im Forum immer mal mitgelesen und mich nun dazu entschlossen auch hier anzumelden :)

    Ich habe zu folgenden Punkten leider nichts gefunden (oder überlesen?)

    Zählen denn bei einer PKH-Beantragung die Konten der Kinder mit in das Vermögen hinein?

    ....


    Im Hinblick auf die PKH des Antragstellers natürlich nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!